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              | Date: 2000-06-27 
 
 DE: "Cybercrime", Rechtshilfe & Geheimnisse-.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.-
 
 Christiane Schulzki-Haddouti 27.06.2000
 
 Chaos Computer Club kritisiert Geheimnistuerei und verlangt
 öffentliche Förderung von Angriffswerkzeugen.
 
 Der Europarat arbeitet seit längerem an einem
 "Übereinkommen über Datennetz-Kriminalität" (Convention on
 Cyber Crime), das mittlerweile schon in der 19.
 Entwurfsfassung vorliegt. Damit wollen die EU-
 Mitgliedsstaaten gemeinsam mit den dem Europarat
 angeschlossenen Staaten wie den USA, Japan, Kanada oder
 Südafrika gezielt gegen Online-Kriminalität vorgehen. Auf
 dem Programm stehen das Verbot von Hackertools,
 bestimmte Vorgehensweisen zur Überprüfung von Email-
 Inhalten, das Einfrieren von Kommunikationsdaten (Artikel 16
 und 17) und ein gemeinsames Vorgehen gegen
 Kinderpornographie.
 ...
 Besonders umstritten ist Artikel 6: So soll die Produktion,
 der Verkauf, das Bereitstellen für die Nutzung, der Import all
 dessen strafrechtlich verfolgt werden können, dessen
 primärer Zweck es ist, Daten und Systeme auszuspähen und
 zu verändern, seien es Passwörter, Zugangscodes oder
 Computerprogramme. Auch der Besitz kann schon strafbar
 sein, wenn üble Absichten dahinter stehen.
 
 Ebenfalls soll es nach Artikel 10 künftig von strafrechtlichem
 Belang sein, wenn urheberrechtsgeschützte Werke ohne
 Befugnis per Computer genutzt und verteilt werden. Die
 strafrechtliche Seite ist hierbei von erheblicher Bedeutung:
 Eine illegale MP3-Kopie im jugendlichen Übermut gezogen -
 und schon ist der künftige Cybertäter reif für den Eintrag ins
 polizeiliche Führungszeugnis. Dies entspricht schon seit
 langem den Forderungen der Musikindustrie, die sich mit
 dieser Verschärfung jedoch bislang nicht durchsetzen
 konnte.
 ...
 Damit bestätigt Pick auch, dass die bisherigen Diskussionen
 unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfanden und derartige
 Abkommen, so zuletzt auch das Europäische
 Rechtshilfeabkommen, erst veröffentlicht wurden, nachdem
 sie verabschiedet worden waren.
 
 Abhören bleibt geheim
 
 Artikel 18 und 28 wurden allerdings nicht veröffentlicht. Sie
 behandeln das "Abhören" und sind noch "in Diskussion". Hier
 geht es nicht um Regelungen zum Abhören von
 Telekommunikation, sondern von Computern und
 Datenleitungen. Diskutiert wurden sie bereits in den
 berüchtigten Enfopol-Papieren, versuchsweise umgesetzt in
 verschiedenen Entwürfen zur
 Telekommunikationsüberwachungsverordnung.
 
 Andy Müller-Maguhn, Sprecher des Computer Chaos Clubs,
 gegenüber Telepolis:
 
 "Hier muss auch dem Beobachter mit der größtmöglichen
 Naivität gegenüber der Eindruck aufkommen, man habe
 etwas zur verbergen."
 
 Viel mehr davon
 http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/te/8290/1.html
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 edited by Harkank
 published on: 2000-06-27
 comments to office@quintessenz.at
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