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              | Date: 2000-12-03 
 
 "Cyber-Crime" Abkommen: Aufguss 24-.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.-
 
 [Eine Analyse zu den Veränderungen ist in Arbeit. Am
 heftigsten scheint Section 2 betroffen.]
 
 http://conventions.coe.int/treaty/EN/projets/cybercrime24.htm
 
 http://www.usdoj.gov:80/criminal/cybercrime/COEFAQs.htm
 
 
 Neuer Entwurf der Cybercrime-Konvention Nach heftiger Kritik
 von IT-Industrie und Bürgerrechtsgruppen | Neuentwurf online
 
 Der Europarat hat einen neuen Entwurf [Version 24] seiner
 umstrittenen Cybercrime-Konvention veröffentlicht.
 
 Der vorangegangene Entwurf war von IT-Industrie und Internet-
 Providern heftig kritisiert worden, weil sie befürchtet hatten,
 für die Aktivitäten von Usern verantwortlich gemacht zu
 werden.
 
 Auch die Verletzung von Datenschutzbestimmungen und
 Beschränkung von "legitimen wirtschaftlichen Aktivitäten" im
 Netz wurde kritisiert.
 
 Heftige Kritik am vorangegangenen Entwurf
 
 Auf heftige Kritik stiess auch der Vorschlag des Europarats,
 Programmtools zuverbieten, die von Hackern für Attacken per
 Internet verwendet werden können.
 
 Die Krimininalisierung solcher Technologien würde es
 verunmöglichen, Software auf Verwundbarkeiten zu testen,
 Programmfehler zu verfolgen und den Austausch von
 Informationen über Fehlfunktionen zu betreiben.
 
 Derlei Kritik und Bedenken will der Europarat nun mit den
 neuesten Entwurf berücksichtigt und eingearbeitet haben.
 
 Source
 http://futurezone.orf.at/futurezone.orf?read=detail&id=50028
 
 
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 World-Information Forum
 24 11 2000 Technisches Museum Wien
 http://world-information.org/html/site_index/index.htm
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 edited by Harkank
 published on: 2000-12-03
 comments to office@quintessenz.at
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