| 
          
         | 
        
          
            <<  
             ^ 
              >>
          
          
            
              
                Date: 2001-02-19
                 
                 
                DE: Ueberwachungsverordnung neu
                
                 
-.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- 
                 
                
      In schöner Parallelität kommen in DE und AT fast zeitgleich  
die Innen und Justizminister auf die Idee, die  
Überwachungsverordnungen auszubauen und und Befugnisse  
der gesetzlich ermächtigten Behörden zu erweitern. 
 
post/scrypt: Hat da nicht jemand  grade "aux armes,  
citoyens!" geschrien? 
 
 
Related 
http://www.quintessenz.org/archiv/msg01420.html
                   
 
-.-. --.-  -.-. --.-  -.-. --.-  -.-. --.-  -.-. --.-  -.-. --.-   
Stefan Krempl 18.02.2001  
 
Der Alptraum ist wieder da: Auch der neue Entwurf der  
Telekommunikations-Überwachungsverordnung hat die  
Netzbürger im Visier  
 
Fast zwei Jahre lang schlummerte sie in einem  
Referentenbüro des Bundeswirtschaftsministeriums - jetzt  
taucht sie wieder auf: die Telekommunikations- 
Überwachungsverordnung (TKÜV). Mit ihr plant die  
Bundesregierung, die letzten Lücken bei der Überwachung  
der Telekommunikation zu schließen und auch den Email- 
Verkehr der umfassenden Kontrolle der Strafverfolger zu  
unterwerfen. Rot-grüne Aspekte sucht man in der jüngsten,  
auf einen Entwurf der konservativ-liberalen Regierung  
zurückgehenden Fassung vergeblich. Allein die Betreiber von  
Nebenstellenanlagen und Corporate Networks sollen von der  
Verpflichtung ausgenommen werden, teure  
Überwachungseinrichtungen vorhalten zu müssen.  
 
Deutschland nimmt schon seit Jahren eine Spitzenposition  
beim Abhören ein ( Deutschland bleibt auch unter Rot-Grün  
»Weltmeister im Abhören«). Allein zwischen 1998 und 1999  
sei die Zahl der richterlich angeordneten  
Telefonüberwachungen von 9800 auf 12.600 gestiegen,  
beklagte sich im Dezember der Bundesbeauftragte für den  
Datenschutz, Joachim Jacob. Geht es nach der  
Bundesregierung, wird der große Lauschangriff bald noch  
sehr viel einfacher und umfassender möglich sein.  
 
Überwachungstechnik, die (Strafverfolger) begeistert, soll  
bald bei Telekommunikationsanbietern aller Art Einzug  
halten, die ihre Dienste der Allgemeinheit anbieten. Daran  
hält auch der jüngste Entwurf für eine "Verordnung über die  
technische und organisatorische Umsetzung von  
Maßnahmen zur Überwachung der Telekommunikation" fest,  
der Telepolis vorliegt und in den nächsten Tagen auf der  
Homepage des Bundeswirtschaftsministeriums ( BMWi)  
veröffentlicht werden soll. Unter Telekommunikation fassen  
die Autoren auch den E-Mail-Verkehr. Internetprovider  
müssten bei der Verabschiedung des Entwurfs durch das  
Kabinett daher in Zukunft genauso wie Telcos  
Lauscheinrichtungen installieren und auf Abruf  
Verbindungsdaten und die Mailkommunikation an die  
"Bedarfsträger" übermitteln.  
 
Grundsätzlich sollen alle Betreiber von  
Telekommunikationsanlagen, die ihre Dienste der  
Öffentlichkeit anbieten, zur Aufzeichnung und Weiterleitung  
der Kommunikationsdaten an Strafverfolger verpflichtet  
werden. Ob es sich um Sprach- oder Datenübertragungen  
handelt, ob der Abzuhörende ein Handy oder einen ISDN- 
Anschluss nutzt, spielt dabei keine Rolle. Die  
entsprechenden technischen Vorkehrungen müssen die  
Telekommunikationsanbieter auf eigene Rechnung  
anschaffen. Vor der Inbetriebnahme ihrer Anlagen ist eine  
Abnahme der Überwachungsausrüstung durch die  
Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (  
RegTP) einzuholen. Sonst drohen Geldbußen bis 20.000  
Mark.  
 
Diese Prinzipien sind bereits im § 88 des  
Telekommunikationsgesetzes ( TKG) angelegt, an dessen  
Überarbeitung sich in der rot-grünen Koalition momentan  
Niemand heranwagt. In der vom BMWi neu ausgearbeiteten  
Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV) geht  
es daher "nur" um ihre Umsetzung. Klargestellt wird, dass  
ein Anbieter "die zu überwachende Telekommunikation  
vollständig zu erfassen" und die Mitschnitte an "berechtigte  
Stellen" - Polizei, Justizverwaltungen, Zollkriminalamt,  
Bundeskriminalamt und Verfassungsschutz - weiterzugeben  
hat. Der Zeitraum und der Umfang der Bespitzelung wird in  
der Anordnung festgelegt, die für den Grundrechtseingriff - um  
nichts Anderes handelt es sich bei einer Überwachung  
privater Kommunikation angesichts des  
"Fernmeldegeheimnisses" - erforderlich ist.  
 
Als Kennungen sollen Rufnummern, Email-Adressen und  
Kreditkarten-Nummern dienen  
 
Ob die Anforderung den formalen gesetzlichen  
Bestimmungen entspricht, muss der zum Abhören  
Verpflichtete dem Verordnungsentwurf entsprechend selbst  
prüfen. Findet er keine Fehler, ist sie "unmittelbar"  
umzusetzen. Die Abhörspezialisten gehen davon aus, dass  
"der technische und betriebliche Vorgang der Einrichtung  
einer angeordneten Überwachungsmaßnahme  
erfahrungsgemäß im Regelfall innerhalb von zehn Minuten  
abgeschlossen" sein kann. Dies geht aus der Begründung zu  
dem Papier hervor. Außerhalb der üblichen Geschäftszeiten  
gilt eine Frist von sechs Stunden bis zum Start des  
Lauschangriffs. Sie kann in dringenden Fällen verkürzt  
werden. Dann müssen die "Auftraggeber" aber im Bedarfsfall  
beim Antransport des benötigten Personals behilflich sein.  
 
Die Liste der Daten, die ein Telekommunikationsanbieter im  
Ernstfall übermitteln soll, füllt über zwei Seiten in dem  
Papier. Angefordert werden können neben reinen  
Verbindungsdaten die Inhalte jeder Telekommunikation, die  
von einer bestimmten Kennung herrührt oder diese zum Ziel  
hat. Als Kenngrößen können beispielsweise Rufnummern  
oder auch Email-Adressen angegeben werden, wie in der  
Begründung zur TKÜV betont wird. Bei der  
Datenkommunikation, die vom Überwachten abgeht, soll  
sogar seine Kreditkarten-Nummer als Identifikationsmerkmal  
verwendet werden dürfen. Eine Forderung, die sich von den  
alten Enfopol-Überwachungsplänen inspiriert zeigt. 
 
Alles 
http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/te/4954/1.html
                   
 
 
 
-.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.-
    
                 
- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- 
                
edited by Harkank 
published on: 2001-02-19 
comments to office@quintessenz.at
                   
                  
                    subscribe Newsletter
                  
                   
                
- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- 
                
                  <<  
                   ^ 
                    >> 
                
                
               | 
             
           
         | 
         | 
        
          
         |