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              | Date: 2001-03-22 
 
 DE: Datenschuetzer zu "Cybercrime"-.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.-
 
 Grundrechte müssen verankert werden - Europol soll kein
 weiteres Mandat erhalten
 
 Der schleswig-holsteinische Landesdatenschutzbeauftragte
 Helmut Bäumler versucht jetzt die rechtstaatlichen
 Grundsätze bei der Bekämpfung der Cyberkriminalität
 zurechtzurücken. Mit seiner Stellungnahme wendet der
 profilierteste deutsche Datenschützer sich aber nicht nur
 mahnend an den Europarat, sondern vor allem an die EU-
 Kommission. Von ihr erwartet er jetzt die entsprechenden
 politischen Leitlinien.
 
 Noch immer berät der Europarat ein Abkommen zur
 Cyberkriminalität. Die letzte Entwurfsfassung stammt vom
 Dezember 2000 und ist bereits die 25. ( Nur kosmetische
 Korrekturen beim Cybercrime-Abkommen) Das Abkommen
 hat Modell-Charakter: Es ist das erste seiner Art, bei dem
 sich "erstmals Staaten auf gemeinsame Normen im
 Strafrecht einigen," urteilt der Mainzer Europarechtler Dieter
 Kugelmann. Kritisch äußerte sich bislang nur die Global
 Internet Liberty Compaign (GILC), eine internationale
 Koalition von 30 teils recht renommierten
 Mitgliedsorganisationen.
 
 
 Aktive Schutzmaßnahmen
 
 
 Bäumler begrüßt die Initiative der EU-Kommission, die
 Überlegungen zur Computerkriminalität im Zusammenhang
 mit der "Sicherheit der Informationsgesellschaft" anzustellen.
 So fordert Bäumler, dass starke Verschlüsselungsverfahren
 und andere Sicherheitssoftware Bürgern frei verfügbar sein
 sollen. Dabei sollten die Europäische Union und die
 nationalen Regierungen finanziell aktiv die Forschungen und
 Entwicklungen in dem Bereich fördern.
 
 Bäumler selbst unterstützt bereits die Anwendungen und
 Fortentwicklungen technischer Selbstschutzmaßnahmen im
 Internet durch eigene Projekte, wie beispielsweise durch das
 Projekt AN.ON. Gefördert durch das
 Bundeswirtschaftsministerium entwickelt das schleswig-
 holsteinische Landesdatenschutzzentrum gemeinsam mit
 der Universität Dresden einen Anonymitätsdienst für die
 Internet-Kommunikation. ( Bundeswirtschaftsministerium
 fördert Anonymisierungsdienst) Für Bäumler ist klar:
 
 "Der Normalfall für Kommunikation und sonstige Nutzung von
 Diensten im Internet ist wie bei Offline-Transaktionen die
 Anonymität der Teilnehmenden."
 
 Falls Nutzer sich identifizieren müssen, so sollte dies eine
 rechtlich zu begründende Ausnahme im Verdachts- und
 Gefahrenfall sein.
 Mehr
 http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/te/7196/1.html
 
 
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 edited by Harkank
 published on: 2001-03-22
 comments to office@quintessenz.at
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