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              | Date: 2001-04-25 
 
 Alert: Cybercrime passiert Europarat-.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.-
 
 Christiane Schulzki-Haddouti 25.04.2001
 
 Unerwartet verabschiedete die Parlamentarische
 Versammlung des Europarats gestern das umstrittene
 Cybercrime-Abkommen. Herbe Kritik des SPD-
 Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss an Justizministerin
 Herta Däubler Gmelin - Seine Änderungsanträge lagen der
 Versammlung aus ungeklärten Gründen nicht vor
 
 Die Parlamentarische Versammlung des Europarates hat
 nach Informationen von Telepolis gestern, am 24.4., den 25.
 Entwurf des Cybercrime-Abkommens nahezu unverändert
 verabschiedet. Lediglich ein Änderungsantrag wurde
 angenommen und damit die Stellungnahme des
 Rechtsausschusses der Parlamentarischen Versammlung
 des Europarates ( Doc9031) verändert.
 
 Mit dem Änderungsantrag Nummer 5 wurde für die nationale
 Umsetzung die Berücksichtigung der europäischen
 Menschenrechtskonvention gefordert. Demnach erfordern alle
 Maßnahmen "unabhängige und effektive Kontrollen", die in
 jedem Einzelfall die Verhältnismäßigkeit des Eingriffs sicher
 stellen sollen. Damit kamen die Abgeordneten der Hauptkritik
 entgegen: Viele namhafte Experten waren der Meinung, dass
 der Entwurf der Konvention im Ganzen im Hinblick auf die
 Menschenrechte, insbesondere den Schutz der Privatsphäre
 und des Schutzes der persönlichen Daten, als problematisch
 anzusehen ist. (Vgl.  Fette Bugs im Cybercrime-Abkommen)
 
 Jörg Tauss, forschungspolitischer Sprecher der SPD im
 Bundestag zeigte sich gegenüber Telepolis von der
 Abstimmung überrascht. Das Papier sei "unausgegoren"
 gewesen. Zum Teil waren den nationalen Parlamentariern
 noch nicht einmal Übersetzungen der Texte vorgelegen. Er
 habe erst wenige Stunden davor erfahren, dass das
 Abkommen auf die Tagesordnung gekommen sei. Tauss war
 von einer Terminverschiebung ausgegangen. Seine
 Änderungsanträge wurden aus bislang ungeklärten Gründen
 der Versammlung nicht vorgelegt. Tauss sieht in der
 Verabschiedung einen "weiteren Schritt in Richtung
 europäischer Überwachungsstaat". Das Abkommen
 ermögliche nicht nur "massive Grundrechtseingriffe" sondern
 schaffe auch unsichere Netze.
 
 Nach Auffassung von Tauss konnten "die europäischen
 Polizeistäbe, bis hin zum deutschen Bundeskriminalamt, die
 für das Abkommen hinter den Kulissen ohne jegliche
 öffentliche Debatte gekämpft haben, einen 'Pyrrhussieg'
 erringen". Wenn dieses Papier, welches vor allem seitens der
 Polizeiabteilungen formuliert wurde, tatsächlich in nationales
 Recht umgewandelt würde, hätten allenfalls die "dümmsten
 der Kriminellen schlechte Karten". Europa und Deutschland
 würden aber zum El Dorado ausländischer Dienste,
 Wirtschafts- und Forschungsspione und intelligenter
 Computerkriminalität.
 
 Die Verantwortung für diese "desaströse Entwicklung" bei der
 Beratung der unterschiedlichen Versionen der Cybercrime-
 Konvention muss nach Auffassung von Tauss "zu dessen
 größtem Bedauern" seine Parteifreundin und Justizministerin
 Herta Däubler-Gmelin und das von ihr geleitete
 Bundesministerium der Justiz übernehmen. Tauss:
 
 "Sie hat es nicht vermocht, den in diesen Fragen technisch
 wie rechtlich überforderten deutschen Verhandlungsführer,
 den zuständigen Beamten aus ihrem Hause, in die Lage zu
 versetzen, eine aus deutscher Perspektive trag- und
 verantwortbare Textgrundlage mitzuerstellen."
 
 Mehr
 http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/te/7472/1.html
 
 
 
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 edited by Harkank
 published on: 2001-04-25
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