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              | Date: 2001-04-30 
 
 Immer mehr Skepsis gegen "Cybercrime"-.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.-
 
 Fällt laut österreichischem Justizministerium nicht unter EU-
 Gemeinschaftsrecht | Damit ist das Abkommen nicht
 bindend | Parlamentarische Versammlung im Europarat
 verwechselt DDOS-Attacken mit SPAM und fordert
 Maßnahmen gegen "Benutzung des Internets für
 Menschenhandel" vor 2h 39min
 
 
 Wenige Tage, nachdem Entwurf 25 des umstrittenen
 Abkommens zur "Bekämpfung von Cybercrime" durch die
 parlamentarische Versammlung des Europarats gegangen
 ist, ist dieser umstrittene Vertrag von europäischer Gültigkeit
 noch weit entfernt.
 
 Zuerst muss er im Juni noch durch das "Europäische
 [Minister-] Komitee für Strafrechtsfragen" [CDPC] bestätigt
 werden, bindend ist eine Verabschiedung aber nicht.
 
 Von etwa 170 bisherigen Beschlüssen des Europarats hat
 Österreich zum Beispiel nur 100 mitgetragen, eine direkte
 Übernahme von "Cybercrime" durch die EU - was bindend
 wäre - ist aber derzeit nicht möglich.
 
 Das Justizministerium sagt Aus dem österreichischen
 Justizministerium ist zu erfahren, dass der Inhalt des
 Abkommens nach der geltenden Rechtslage nicht unter die
 EU-Gemeinschaftskompetenz falle.
 
 Das Außenministerium meint Im Außenministerium
 wiederum kann man sich eine EU-Beitrittsklausel im
 Abkommen vorstellen, wobei das "Ob und Wann ... der
 Beurteilung späterer Entwicklungen durch die Mitglieder der
 Gemeinschaft vorbehalten" bleibe.
 
 Diese nicht eben enthusiastische Unterstützung eines
 Abkommens, vor dessen möglichen Auswirkungen zuletzt
 sogar die BBC gewarnt hatte, spiegelt sich auch im Verlauf
 der Debatte im Europarat wider.
 
 
 Östereich sagt nichts In der Sitzung der parlamentarischen
 Versammlung des Europarats am 24. April gab es zum
 Thema keine Wortmeldung aus Österreich.
 
 "Benutzung des Internets für Menschenhandel"
 
 Wie es um das Verständnis der technischen Grundlagen des
 Cyberspace unter den erwähnten Parlamentariern generell
 bestellt ist, davon legen die Forderungen der "Parliamentary
 Assembly" allerdings ein beredtes Zeugnis ab.
 
 Zur Aufnahme in das Abkommen dringend empfohlen werden
 unter anderen die Straftaten "Benutzung des Internets für
 Menschenhandel", die "missbräuchliche Speicherung
 hasserfüllter Botschaften" sowie die "Blockade der Funktion
 von Computersystemen" durch 'junk e-mail'", die man ganz
 offensichtlich mit so genannten DDOS-Attacken verwechselt
 hat.
 
 Dass die USA, im Rahmen der G7-Staaten ursprünglich
 treibende Kraft hinter dem Abkommen, unterzeichnen
 werden, wird immer unwahrscheinlicher. Die
 Wirtschaftskammer der USA hatte Ende 2000 ihre Regierung
 aufgefordert, das Abkommen nicht zu unterzeichnen.
 
 Source mit Links
 http://futurezone.orf.at/futurezone.orf?read=detail&id=65248
 
 
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 edited by Harkank
 published on: 2001-04-30
 comments to office@quintessenz.at
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