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              | Date: 2001-07-03 
 
 EU-Geheimplaene zu "Cybercrime"-.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.-
 
 Obwohl EU-Beitritt zum Abkommen des Europarats rechtlich nicht
 möglich ist, soll EU-Beitrittsklausel verabschiedet werden |
 Mehrheit dafür zeichnet sich ab | Auch Österreich will sich
 anschließen
 
 Seit Freitag liegt das von Industrie und Bürgerrechtsorganisationen
 bis zuletzt arg kritisierte Abkommen des Europarats zur
 Bekämpfung von "Cybercrime" in seiner endgültigen Fassung vor.
 
 Die vom Europarat verkündeten Änderungen in letzter Minute
 betrafen offenbar nur die Erläuterungen, die auf das Vierfache des
 Vertragstexts angewachsen sind.
 
 Die IT-Industrie befürchtet, das Abkommen werde negative Folgen
 für den ohnehin kränkelnden E-Commerce haben. Die
 Bürgerrechtler äußerten schwere Bedenken wegen möglicher
 Einschränkungen der Grundrechte durch Ausweítung der
 internationalen Polizeibefugnisse.
 
 Was nun passieren soll Ein Paragraf gegen Verbreitung von
 Rassenhass wurde entgegen anders lautenden Berichten nicht in
 das Abkommen aufgenommen. Der endgültige Text - so die
 Auskunft aus dem Generalsekretariat des Europarats - werde in
 der zweiten Septemberwoche dem Ministerkomitee des
 Europarates zur Annahme vorgelegt. Dabei werde das
 Ministerkomitee auch darüber entscheiden, wann und wo die
 Konvention zur Unterschrift aufliegen wird. Das Abkommen in der
 Endfassung
 
 Interne EU-Pläne Da das "Cybercrime"-Abkommen nicht unter die
 EU-Gemeinschaftskompetenz fällt, ist ein Beitritt der EU als
 Ganzes derzeit nicht möglich.
 
 Um das Abkommen dennoch offiziell zu unterstützen, soll laut
 einem internen EU-Papier [CRIMORG 23] eine "Beitrittsklausel"
 verabschiedet werden.
 
 Damit wird ein Beitritt der gesamten EU zum Abkommen gegen
 "Cybercrime" schon jetzt festgeschrieben, der allerdings erst dann
 erfolgen kann, wenn "nach den dafür vorgesehenen Verfahren eine
 Gemeinschaftskompetenz geschaffen wird".
 
 
 Mehrheit für Beitrittsklausel Für die Verabschiedung einer solchen
 Klausel zeichnet sich EU-weit eine Mehrheit ab, der sich laut
 einem internen Memo des österreichischen Außenministeriums
 vom 26. April 2001 auch Österreich anschließen sollte.
 
 Die Involvierung der EU Diese Memo besagt auch, die EU habe
 "seit längerem Bemühungen" in das Verfahren investiert, um "die
 Standpunkte der Mitgliedsstaaten zu diesem Übereinkommen zu
 koordinieren".
 
 "Seit längerem" bedeutet hier mindestens seit 1998. Das heißt, die
 EU war praktisch von Beginn des 1997 begonnenen "Cybercrime"-
 Verfahrens mit involviert.
 
 Mehr
 http://futurezone.orf.at/futurezone.orf?read=detail&id=71868&
 
 
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 edited by Harkank
 published on: 2001-07-03
 comments to office@quintessenz.at
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