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                Date: 1998-05-29
                 
                 
                compuserve.de: Felix Somm verurteilt
                
                 
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      q/depesche 98.5.29.1 
 
compuserve.de: Felix Somm verurteilt 
 
Das lächerlichste aller denkbaren Urteile gegen den Ex/Chef von compuserve.de. Als hätte sich 
benannte Firma mit nachträglichen Zensurversuchen, die an Hilflosigkeit kaum zu überbieten waren - 
im Usenet wurden Aids/Hilfe Gruppen & stillende Mütter wegen Sexualitäts/Verdachts zensuriert - 
nicht genug zum Narren gemacht. 
Plädoyer des Staatsanwalts: Freispruch.  
Urteil: Zwei Jahre auf Bewährung durch die bayrische Justiz. 
 
Wir haben Grund für einen gemässigten Patriotismus in diesem engen Land: Nicht alles kann hier 
schlecht sein, wenn man bedenkt, dass so knapp jenseits der Grenze eine so machtvolle Justiz/Idiotie 
regiert. 
 
 
Internetprovider für schuldig erklärt 
Unterlassene Schritte gegen Kinderporno-Sites wurden als Begründung angeführt 
 
 München (pte) (28. Mai 98/11:58) - Im Münchner Pilotprozeß gegen den Ex-Manager des 
Internetproviders Compuserve http://www.compuserve.de wegen der Verbreitung illegaler 
Kinderpornographie über das weltweite Internet hat das Amtsgericht München den angeklagten 
Ex-Manager heute für alle Beteiligten überraschend zu einer zweijährigen  Haftstrafe auf Bewährung 
verurteilt. Sowohl die Staatsanwaltschaft wie auch Verteidigung hatten zuvor Freispruch gefordert. 
 
Der Anklagevertreter hatte argumentiert, die Beweisaufnahme in dem seit 12. Mai laufenden Verfahren 
habe ergeben, daß der Angeklagte keine Möglichkeit hatte, Zugang zu strafbaren Inhalten im 
Computernetz zu unterbinden. Die Verteidigung hatte heftige Kritik an der Justiz geübt: Die Anklage 
sei "Von Anfang an unsinnig gewesen" und habe dem Technologiestandort Deutschland geschadet, sagte 
der Anwalt des Angeklagten. 
 
Die Anklage gegen den früheren Compuserve-Geschäftsführer lautet auf Beihilfe bei der Verbreitung 
der illegalen Sex-Darstellungen mit Kindern und Tieren im Internet. Dabei sollte nach dem Willen der 
Anklage erstmals in Deutschland ein Netzbetreiber in größerem Umfang für illegale Angebote in seinem 
Netz haftbar gemacht werden. Diese Rechtsauffassung ist jedoch umstritten und steht in dem Münchner 
Verfahren erstmals in Deutschland auf dem rechtlichen Prüfstand. (afp) 
 
http://www.pressetext.at/cgi-bin/cgiwrap/prestext/.cgi/display.pl.cgi?pta=980528009
                   
 
 
 
 
 
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TIP 
Download free PGP 5.5.3i (Win95/NT & Mac) from Arge Daten 
http://keyserver.ad.or.at/pgp/download/
                   
 
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edited by Harkank 
published on: 1998-05-29 
comments to office@quintessenz.at
                   
                  
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