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                Date: 1999-03-25
                 
                 
                Ge/linkt.de:  Zocker mahnen ab
                
                 
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      q/depesche  99.3.25/1 
 
Ge/linkt.de: Zocker mahnen ab 
 
Weil die URL des inkriminierten Links ein eingetragenes  
Warenzeichen enthalte, schrieb die Münchner  
Abmahnkanzlei dem Betreiber der linkenden Site, habe der  
Linkende dem Gelinkten Schaden zugefügt, samt  
Anwaltskosten knappe 2000 Mark. 
 
postscrypt:  Wer von den drei beteiligten Parteien hat da jetzt  
wirklich wen gelinkt? 
 
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Maulkorb fürs Internet? - Neuer Link Prozeß 
 
25 Mar 1999 München 
... 
Ein neuer Link-Prozeß geht über die bisherigen Verfahren  
weit hinaus. Der Betreiber des Internet-Angebotes  
(Spartips.Com) www.spartips.com setzte einen Link auf ein  
Programm zur Telefontarif-Berechnung mit der Absicht,  
dieses den Lesern seines regelmäßig erscheinenden  
Newsletters vorzustellen.  Wenig später erhielt er eine  
Abmahnung aus der Kanzlei des Münchener Rechtsanwaltes  
Freiherr von Gravenreuth.  Der Name des verlinkten  
Tarifprogrammes enthalte ein eingetragenes Warenzeichen. 
 
Neben der Forderung, den Namen nicht weiter zu verwenden,  
enthielt die Abmahnung die Aufforderung nach der  
Anerkennung von Schadens- ersatzansprüchen. Zu dem  
verursachten Schaden zähle auch das Honorar des  
Rechtsanwaltes von Gravenreuth in Höhe von 1895,21 DM. 
 
Die Brisanz dieses Falles liegt darin, daß die Verwendung  
des Links ohne wirtschaftliches Interesse und in einer  
allgemein üblichen Form geschah. Eine Suchmaschinen- 
Recherche ergab, daß etwa 80 weitere Internet-Angebote in  
vergleichbarer Weise auf das Programm verwiesen hatten.  
Hierzu Thomas Benner, einer der Betreiber des Angebotes:  
"Wir sind gerne bereit, Links aus unserem Angebot zu  
entfernen, auch dann, wenn wie in diesem Fall kein  
rechtlicher Anspruch darauf besteht. Ein kurzer Anruf der  
Klägerin hätte in dem Fall genügt. Wir sind jedoch nicht dazu  
in der Lage, vor jedem Bericht eine Warenzeichenrecherche  
durchzuführen. Würden wir in diesem Fall nachgeben und  
das Honorar zahlen, käme dies der Ausstellung eines Blanko  
- Schecks gleich. Wir würden mit derartigen Schreiben  
überhäuft werden.  Falls die Klägerin in dem Prozeß recht  
bekommen sollte, entspräche dies einem Maulkorb fürs  
Internet." 
 
Weitere Pressemitteilungen und einen Pressespiegel finden  
Sie Unter http://www.spartips.com/presse. 
 
 
 
 
 
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"There is no solution because there is no problem" Marcel Duchamp 
http://www.heimatseite.com/revamp-duchamp
                   
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edited by Harkank 
published on: 1999-03-25 
comments to office@quintessenz.at
                   
                  
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