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                Date: 2000-09-07
                 
                 
                DE: Nazis, Netz, Verfassungsschutz
                
                 
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      [prae/scrypt: Die wohl witzigste Passage findet sich ganz unten] 
 
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relayed by 
Achim Sawall <achim@de.internet.com> 
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de.internet.com im Gespräch mit dem Verfassungsschutz über  
ungenutzte Möglichkeiten  
 
 
Ein Großteil der in Deutschland gesperrten Nazi-Homepages weicht  
gegenwärtig zu Providern in die USA aus. Der deutsche  
Verfassungsschutz behauptet, gegen solche Maßnahmen machtlos  
zu sein. Doch deutsche Neonazis machen sich auch durch  
Handlungen im Ausland strafbar und könnten hierzulande verhaftet  
werden.Auch ihre Identität ist zu entschlüsseln, ein Insider sagt, wie  
das geht: "Den Inhaber einer US-Domain bekommt man über WHOIS- 
Suche heraus. Das ist natürlich nicht notwendigerweise die Person,  
die die Inhalte wartet. Um die zu finden, hackt man den Webserver  
und beobachtet, von welcher IP aus neue Dateien upgeloaded  
werden. Dann muss die deutsche Regierung über diplomatische  
Kontakte einen richterlichen Beschluss erwirken und über andere  
Wege vom Provider, dem diese IP gehört, die Identität der  
dahinterstehenden Person ermitteln. Dies kann bei Fake-Accounts,  
gehackten Multi-Hops oder unkooperativen Auslands-Providern  
beliebig schwierig sein, ist aber möglich".  
 
de.internet.com sprach mit einer Sprecherin des  
Verfassungsschutzes über die ungenutzten Möglichkeiten bei der  
Beobachtung von Nazis.  
 
de.internet.com: Ein 28-jähriger Oberfeldwebel aus der Moltke- 
Kaserne in Dabel (Mecklenburg-Vorpommern) hatte die Domain heil- 
hitler.de für sich sichern lassen. Der ehemalige stellvertretende  
Landesvorsitzende der nordrhein-westfälischen Republikaner,  
Reinhard Wendt, hat unlängst bei der Denic die Domain adolf- 
hitler.de registriert. Andere neofaschistische Webmaster sind klüger,  
sie registrieren sich anonym für Subdomains, um unerkannt  
operieren zu können. Fehlt Ihrer Behörde die Kompetenz oder der  
Wille, solche braunen Gesinnungstäter auch mit Hilfe von privaten  
Sicherheitsfirmen wie dataprotect in München aufzuspüren?  
 
Verfassungsschutz: Unserer Behörde fehlt weder der Wille, noch  
fehlen die Kenntnisse, um gegen Rechtsradikale - wir sprechen nicht  
von "Neonazis"-, zu ermitteln. Wir können aber aus  
datenschutzrechtlichen Gründen nicht mit privaten Firmen  
zusammenarbeiten...  
 
de.internet.com: ...mit privaten V-Leuten aber schon?  
 
Verfassungsschutz: Es gibt keine privaten V-Leute. Das ist ein ganz  
anderer Bereich. Außerdem äußern wir uns dazu überhaupt nicht.  
Sie können sicher sein, dass wir, als die am strengsten kontrollierte  
Bundesbehörde in Deutschland überhaupt, mit dem Thema nicht  
salopp umgehen. Unsere Mitarbeiter sind aber technisch sehr  
kompetent, da können Sie sicher sein. Wenn Sie schlauer sind als  
die deutschen Sicherheitsbehörden, was ich bezweifle, dann können  
Sie uns aber gerne Ihre Vorschläge zukommen lassen.  
 
de.internet.com: Tatsache ist, Webmaster mancher brauner Site  
betreiben seit Jahren unangefochten aus dem Ausland anonym  
neofaschistische Propaganda, was tut der Verfassungsschutz  
dagegen?  
 
Verfassungsschutz: Über 70 Prozent der in Deutschland gekündigten  
Sites weichen ins Ausland aus. Es gibt wenig bis gar nichts, was  
man dagegen tun kann. Aber das, was machbar ist, machen wir.  
 
de.internet.com: Zur Machbarkeit. Die Site des anarchistischen  
Magazins 'radikal' auf dem niederländischen Server xs4all.nl wurde  
im Dezember 1995 von bundesdeutschen Behörden unter dem  
Vorwurf des Aufrufs zur Gewalt blockiert. Wann wurden solche  
Maßnahmen gegen neofaschistische Sites durchgeführt?  
 
Verfassungsschutz: Wir blockieren gar nicht, wenn das passiert, dann beantragt das die Staatsanwaltschaft. Die unterschwellige Unterstellung, nach der wir gegen Linksextremismus stärker aktiv würden als gegen Rechtsextrem 
ismus, muss ich zurückweisen, das stimmt nicht.  
 
de.internet.com: Im Falle des E-Mail-Wurms "ILOVEYOU" haben die Strafverfolgungsbehörden ja sehr schnell länderübergreifend zueinandergefunden. FBI-Vertreter ermitttelten in Manila. Wie suchen Sie international die Zusamm 
enarbeit, um der Täter, die etwa auf Servern in den USA ihre Sites hosten, habhaft zu werden?  
 
Verfassungsschutz: Das ist Sache des BKA. Unsere Tätigkeit endet an den Grenzen der Bundesrepublik Deutschland. Zu den internationalen Versuchen, gerade mit den USA in solchen Fällen ins Gespräch zu kommen, äußerte sich j 
a kürzlich Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin.  
 
de.internet.com: Neofaschistische Organisationen sind auch heute schon nach geltendem Recht verboten, und dieses Verbot muss nur endlich ausgesprochen und vollzogen werden. In Artikel 139 des Grundgesetzes heißt es: Die z 
ur 'Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus' erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt. Unmissverständlich steht im heute noch gültigen Ko 
ntrollrats-Gesetz Nr. 2 vom 10.10.1945 zur Auflösung und  
Liquidierung der Nazi-Organisationen: "Die Neubildung irgendeiner  
der angeführten Organisationen, sei es unter dem gleichen, oder  
unter einem anderen Namen, ist verboten." Das Verbot faschistischer  
Parteien und Organisationen und ihrer Propaganda ist offline wie  
online also überhaupt nicht kompliziert, oder?  
 
Verfassungsschutz: Ich verstehe die Frage nicht so ganz. So  
oberlehrerhaft das auch klingt, muss ich hier wohl Aufklärung über  
die politischen Grundlagen unseres Staates bei Ihnen betreiben.  
Verbote von Parteien gab es in der Geschichte der Bundesrepublik  
nur zweimal, und das war immer sehr, sehr hoch angesetzt. Ein  
allgemeines Verbot wie Sie es fordern ist unmöglich, weil immer die  
Anwendung von Gewalt, und zwar nicht von Einzelperson, sondern  
als Organisation, nachgewiesen sein muss...  
 
de.internet.com: ...gerade das ist aber nötig, damit die Neonazis  
Verbote nicht durch Neugründungen immer wieder unterlaufen.  
 
Verfassungsschutz: ...seit 1990 wurden bisher 18 rechtsradikale  
Organsiationen verboten.  
 
de.internet.com: ...das ist kein allgemeines Verbot...  
 
Verfassungsschutz: Herr Sawall, wir leben in einem Rechtsstaat!  
 
de.internet.com: Wir danken für das Gespräch.  
 
Source 
http://de.internet.com/homepage/artikel/2000/09/06/1006809/index.shtml
                   
 
 
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edited by Harkank 
published on: 2000-09-07 
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