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Date: 2004-08-24
Pat/ente nun auch bald auf Geschichten
Ein von der kontroversiellen Gruppe namens Austrian Unix Militia
(AUM), veröffentlichtes Dokument zeigt angeblich den nächsten
Streich des europ. Pat/entenamtes: Die Enteignung von
Wissen durch Pat/entierung von Software wird auch auf
Hänsel und Gretel ausgedehnt: Märchengefahr!
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Bei dem Dokument handelt es sich angeblich um einen Ratstext zur
Patentierbarkeit von "Märchenimplementierten Erfindungen".
Dabei wird exakt der selbe Wortlaut verwendet wie bei den
Softwarepat/enten. Dadurch ergibt sich auch eine, in der Praxis,
beinahe unlimitierte Patentierbarkeit von Geschichten.
Bereits 2000 hatte das europäische Pat/entenamt tatsächlich
angeregt alle Ausnahmen - auch die für Geschichten - von
der Patentierung zu streichen.
"it may be queried whether the provisions of Article 52(2) and
(3) EPC, which enumerate subject-matter or activities not to
be regarded as inventions, are still needed."
http://www.european-patent-office.org/epo/dipl_conf/pdf/em00002.pdf
Nun wird das selbe mit einem juristischen Trick auch so
erreicht: Für die Patentierung eines Märchens muß ein technischer
Effekt "der über die normale technische Interaktion zwischen
einem Märchen und einem Buch, einem Film oder einer anderen
Geschichten erzählenden Vorrichtung hinausgeht" nachgewiesen
werden.
"fairy tale-implemented invention means any invention the performance
of which involves the use of a book, cinema or other story telling
apparatus, the invention having one or more features which are realised
wholly or partly by means of a fairy tale or fairy tales"
http://www.servus.at/aum/fooDok/ST04223_ft.pdf
Diese "Märchenerfindungen" sind ja ganz offensichtlich Erfunden:
Da - so ist zu bestaunen - die dieser Erfindung zugrundeliegende
Idee aber nicht durch das Urheberrecht geschützt ist, bedarf es
umbedingt des Patentschutzes um Aschenputtels gegen Cinderella zu
verteidigen.
"In accordance with Council Directive [..] on the legal
protection of fairy tales, the expression in any form of an original
fairy tale is protected by copyright as a literary work. However, ideas and
principles which underlie any element of a fairy tale are not protected
by copyright."
Mit dem Aufstellen von 3 Kriterien versucht man triviale Märchenerfindungen
nicht pat/entierbar zu machen:
1. Industrielle Verwertbarkeit.
Die Industrielle Verwertbarkeit von Märchen steht, nach dem Besuch
von Managementseminaren oder dem Lesen der Begründungen für die
Softwarepatentdirektive wohl generell ausser Streit.
2. Die märchenimplementierte Erfindung muß neu sein.
Möchte man das Märchen eines anderen patentieren so muß man etwas
neues hinzugeben. Was das genau sein muß kommt unten.
3. Die märchenimplementierte Erfindung muß einen neuen "erfinderischen Beitrag" leisten.
Hier wurde der Absatz ohne Veränderungen von den Softwarepatenten
übernommen. Deshalb muß das verwendete Märchen nicht wirklich
neu sein.
Das Märchen muß lediglich technische Ansprüche haben, die über die
"normalen interaktionen zwischen Geschichte und Buch oder Film" hinausgehen.
Damit sind aber lediglich Dinge wie Seitenzahlen nicht patentierbar,
denn sie gehören zur normalen Interaktion zwischen Geschichte und
Buch.
Ob es sich bei diesen märchenimplementierten Erfindungen um ein Märchen,
eine Erfindung oder die Wahrheit handelt ist mittlerweile schwer zu sagen.
Wie bei der Pat/entierung auf Software von einem schlechten Scherz oder einer
Gruselgeschichte auszugehen, kann - so zeigt die Erfahrung - falsch sein.
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edited by Bernhard Mayer
published on: 2004-08-24
comments to office@quintessenz.at
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